KKV plädiert für religiöse Fundierung des Grundgesetz

Aus den Reihen der rot-grünen Koalition werden zunehmend Stimmen laut, die die Streichung des Gottesbezuges in der Präambel des Grundgesetzes fordern. Diese Forderung ist nach der Einschätzung des KKV - Diözesanverbandes Limburg wie des KKV - Bundesverbandes ein weiteres Symptom für den Säkularisierungsprozeß in Staat und Gesellschaft.

Wer aber die Bezugnahme auf Gott aus unserer Verfassung streichen will, sei an die Aussage des tschechischen Präsidenten Václav Havel erinnert: "Zunehmende Gottlosigkeit ist mitverantwortlich für die derzeitigen globalen Krisen".

Prälat Prof. Dr. Friedrich Janssen, der Geistliche Beirat des KKV - Bundesverbandes, erklärt hierzu weiter: "Wo Gott ausgebootet wird, erleidet der Mensch Schiffbruch, da wird eine Gesellschaft inhuman. Schon in der Bibel stellen wir diesen Zusammenhang fest: Nach dem Sündenfall folgt prompt der Brudermord. Denn das Nein zu Gott mündet unweigerlich in ein Nein zum Mitmenschen. Mitmenschlichkeit und Humanität haben mit Gott zu tun. Nächstenliebe basiert auf der Liebe zu Gott. Wenn die Vertikale bricht, bricht auch das zwischenmenschliche Verhältnis zusammen".

Wer den Gottesbezug aus unserer Verfassung streichen will, tastet auch die in der christlichen Religion und Kultur verankerten Grundlagen unseres Gemeinwesens an. Der KKV - Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung distanziert sich deshalb entschieden von solchen Versuchen.

Der KKV - Diözesanverband Limburg weist außerdem die Unterstellung entschieden zurück, der Gottesbezug in der Verfassung führe zu Intoleranz und Ausgrenzung. Wer dies behauptet, diffamiert die Christen in unserem Staat.

Hartmut Röhrbein