84. KKV - Bundesverbandstag in Erfurt - Erfurter Erklärung

Mai 2007

Anlässlich seines 84. Bundesverbandstages vom 18. bis 20. Mai 2007 in Erfurt, der unter dem Motto "Menschenwürde ohne Wenn und Aber - Konsequenzen für den Alltag" stand, verabschiedeten die Delegierten des KKV - Bundesverbandes, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, nachfolgende Erklärung:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". So lautet unmissverständlich Artikel 1, Abs. 1 des Grundgesetzes, wobei kritisch anzumerken ist, weshalb das Grundgesetz nur von der Würde des Menschen, statt jedes Menschen spricht.

Obwohl dieser Grundgesetzartikel verbal wohl noch von einer großen Mehrheit anerkannt wird, zeigt die tägliche Praxis doch, wie sehr der Begriff der Menschenwürde für viele bereits relativierbar ist.

Der KKV setzt sich dafür ein, dass der Schutz der Menschenwürde ohne Wenn und Aber auch bei allen gesetzlichen Regelungen beachtet wird.

Grundlage für diese Forderung ist das Wissen darum, dass die Menschenwürde jedem Menschen schon von Natur aus zukommt, eben weil er ein Mensch ist. Darüber hinaus ist aus christlicher Sicht der Mensch ein Geschöpf Gottes, das nach seinem Bild geschaffen ist. Demnach kommt dem Menschen seine Würde letztlich von Gott her zu.

Konkrete Folgerungen aus der Menschenwürde:

  1. Aus der Menschenwürde ergibt sich zwingend die Achtung und der Schutz des menschlichen Lebens von seinem Beginn bis zu seinem Ende.
  2. Es ist falsch, wenn Menschenwürde und Selbstbestimmung gleichgesetzt werden.
  3. Zur Menschwürde gehört es, Verantwortung für sich, sein eigenes Leben und für seine Mitmenschen zu tragen.
  4. eine aus der Menschenwürde resultierende Verantwortung ist, das Lebensrecht und die Lebensmöglichkeiten künftiger Generationen in den politischen Entscheidungen ernst zu nehmen und durchzusetzen.
  5. Schließlich gehört zur Menschenwürde, die zu unterstützen, die sich selbst nicht selbst helfen können.

In seinem Grundsatzprogramm hat der KKV diese Erkenntnisse bereits festgelegt.